Der Stadtrat hat den Gebührentarif für die Benützung öffentlicher Sachen deshalb aktualisiert und präzisiert, wobei die bisher geltenden Tarife gemäss mehrjähriger Praxis der Stadtpolizei abgebildet werden.
Durch die Einführung eines Grundtarifs, welcher für alle Nutzungen des öffentlichen Grundes gilt, sind die Berechnungsgrundlagen für alle gleich. Ausnahmeregelungen und Spezialtarife werden in einer einfachen und verständlichen Art ausgewiesen. Doppelregelungen wurden eliminiert und damit die Übersichtlichkeit verbessert.
Der Erlass wurde zudem umbenannt in «Reglement über die Gebühren für die Benützung des öffentlichen Grundes». Das Reglement zum Vollzug der Warenauslagen auf öffentlichem Grund wurde aufgehoben. Das vom Stadtrat verabschiedete Reglement über die Gebühren für die Benützung des öffentlichen Grundes tritt per 1. Februar 2024 in Kraft.
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